Ausbildung zur Erzieherin – alle Infos kompakt!

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Als Erzieher/innen bezeichnet man pädagogische Fachkräfte, die ein entsprechende Ausbildung an einer Fachschule, Fachakademie oder n einem Berufskolleg absolviert haben. Während auch heute noch zum Teil die veraltete Berufsbezeichnung Kindergärtner/in verwendet wird, ist dies nicht ganz korrekt. Seit 1967 sind die Berufe der Kindergärtner/innen, Hornter/innen und Jugend- und Heimerzieher/innen unter dem Begriff Erzieher zusammengefasst.

In Deutschland herrscht derzeit ein Mangel an Erzieher/innen. Trotz etwa 420.000 beschäftigten Erzieher/innen, blieben über 100.000 Stellen unbesetzt.

Neben der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen qualifiziert die Ausbildung auch für die Arbeit mit Erwachsenen und Menschen mit Behinderung jeglichen Alters.

Die typischen Tätigkeitsfelder als Erzieherin sind:

Kindergärten, Kitas, Kinderkrippen und Horte

Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheime

Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene

Familienberatungs- und Suchtberatungsstellen

Tagesstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderung

Erholungs- und Ferienheime

Ausbildung zum Erzieher

Die Ausbildung erfolgt je nach Bundesland an Fachschulen oder Fachakademien für Sozialpädagogik, Oberstufenzentren oder Berufsfachschulen für Sozialwesen. Sie wird zudem berufsbegleitend durch freie Träger angeboten. Die Voraussetzung ist im Regelfall ein mittlerer Schulabschluss wie die Mittlere Reife oder der Realschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Nach erfolgreich abgeschlossener Nichtschülerprüfung ist die Anerkennung zum Erzieher auch im Selbststudium möglich. Je nach Bundesland, Vorbildung und praktischer Erfahrung dauert die Ausbildung zwischen zwei und sechs Jahre. Dazu kommt gegebenenfalls das praktische Anerkennungsjahr. In einigen Bundesländern ist zudem eine abgeschlossene Ausbildung zum Sozialassistenten oder Kinderpfleger Voraussetzung. Genaue Auskunft darüber kann Dir die jeweilig zuständige Arbeitsagentur geben.

Je nach Bundesland und Ausbildungsstätte muss nach der schulischen Ausbildung zudem ein praktisches Anerkennungsjahr absolviert werden. Mehr Informationen darüber findet Ihr in unserem Artikel „Anerkennungsjahr für Erzieher“.

Rechtliche Regelungen für die Ausbildung

Auf Bundesebene gibt es kein einheitlich geltendes Recht zur Ausbildung zum Erzieher. Jedoch wurde bei der Kultusministerkonferenz 2002 eine Rahmenvereinbarung über die Ausbildung an Fachschulen getroffen. Hier sind Eckpunkte wie die Ausbildungsdauer von mindesten 2.400 Unterrichtsstunden plus 1.200 Praxisstunden sowie die schriftliche Anschlussprüfung festgelegt. Diese Rahmenvereinbarung ist zwar nicht bindend und die Länder können die Ausbildung in den eigenen Schulverordnungen selbst gestalten, jedoch wird die Rahmenvereinbarung zumeist als Grundlage für diese verwendet.

Eine Übersicht über die Verordnungen der einzelnen Bundesländer findet Ihr auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Ausbildung zur Erzieherin in Voll- oder Teilzeit sind in jedem Bundesland unterschiedlich. In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Zulassung an der Fachschule für Sozialwesen zum Beispiel die vorherige abgeschlossene Ausbildung zum Sozialassistenten zwingend vorgeschrieben. Mit einem mittleren Schulabschluss dauert diese zwei Jahre und mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachabitur oder Abitur kann diese auf ein Jahr verkürzt werden. Somit dauert die komplette Ausbildung zum Erzieher drei bis vier Jahre. Wenn mit der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher auch die Fachhochschulreife erlangt wird oder diese bereits vorab erhalten wurde, kann zusätzlich ein Bachelorstudium in Sozialpädagogik oder Sozialmanagement in Teilzeit absolviert werden.

Die Ausbildung kann in Voll- oder Teilzeit absolviert werden. Für die berufsbegleitende Variante muss der Auszubildende mindestens 20 Wochenstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung arbeiten. Die Arbeit wird vergütet.

In Berlin kann die Ausbildung ebenso in Voll- oder Teilzeit absolviert werden. Die Voraussetzungen hier sind:

Fachhochschulreife Sozialwesen oder

Fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife und eine mindestens 8-Wöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wie z.B. ein Praktikum oder

Abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich wie Kinderpfleger, Soziallassistenz etc. oder

Abgeschlossene, mindestens 3-jährige Berufsausbildung oder

Mindestens drei Jahre Berufstätigkeit im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich oder

Mindestens vier Jahre Berufserfahrung in anderen Bereichen.

Die einzelnen Schulen können zudem noch Bewerbungsgespräche und Motivationsschreiben verlangen. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre, inklusive drei Praktika von jeweils 12 Wochen in den ersten beiden Ausbildungsjahren und 20 Wochen im dritten Jahr. Diese finden im ersten Jahr in der Kindertagespflege – Krippe oder Kindergarten – statt. Das zweite Praktikum wird in einer Einrichtung für Schulkinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung oder in integrativen Einrichtungen absolviert und das dritte ist frei wählbar. Auch die Unterrichtsmodule im dritten Jahr können je nach Spezialisierung der Ausbildung gewählt werden. Das letzte Semester beinhaltet die Erstellung einer Facharbeit und die Abschlussprüfungen.

Für die Ausbildung in Teilzeit muss eine fachrelevante Arbeitsstätte mit 20 bis 28 Wochenstunden nachgewiesen werden.

Wichtig zu wissen ist, dass in Berlin kein Anerkennungsjahr in die Ausbildung integriert wird. Dieses muss nach der Ausbildung absolviert werden, um die staatliche Anerkennung zum Erzieher zu erhalten.

Die Zugangsvoraussetzungen in Bayern hingegen sind mindestens ein mittlerer Schulabschluss und

eine abgeschlossene zweijährige pädagogische, pflegerische oder rehabilitative Ausbildung oder

eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Besuch eines sozialpädagogischen Seminars oder

der erfolgreiche Abschluss des zweijährigen sozialpädagogischen Seminars oder

eine vierjährige Berufstätigkeit.

Darüber hinaus ist ein ärztliches Gutachten notwendig, das bestätigt, dass es keine gesundheitlichen Einschränkungen zur Ausübung des Berufs gibt. Zudem wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt und bei Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ein Sprachzertifikat in Deutsch von mindestens B2. Gut zu wissen ist: wer bereits eigene Kinder großgezogen hat, kann das sozialpädagogische Seminar unter Umständen auf ein Jahr verkürzen.

Die Ausbildung zur Erzieherin dauert drei Jahre. Dazu kommt das ein- oder zweijährige sozialpädagogische Seminar, welches im Grunde eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin ist. Wer in der Ausbildung zum Erzieher Mathematik belegt, kann im Anschluss mit weiteren Prüfungen die Fachhochschulreife erlangen und danach Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik an jeder Fachhochschule in Deutschland studieren. Vor allem in Bayern sind viele Fachakademien für Erzieher von christlichen Trägern. Um hier einen Ausbildungsplatz zu bekommen, ist es von Vorteil derselben Religion anzugehören und aktiv in der Gemeinde, wie zum Beispiel auf Jugendfreizeiten der Kirche, tätig zu sein. Ein Empfehlungsschreiben des Pfarrers kann ebenfalls nicht schaden.

Eine genaue Auskunft darüber, welche Voraussetzungen in Eurem Bundesland gelten und wie die Ausbildung aufgebaut ist, erhaltet Ihr bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei lokalen Beratungsstellen für den Erzieherberuf.

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Externenprüfung

In Ausnahmefällen gibt es in den meisten Bundesländern die Möglichkeit die Abschlussprüfung zum Erzieher als Externer bzw. Nichtschüler abzulegen. Die Prüfungsinhalte unterscheiden sich dabei nicht von denen der normalen Absolventen. Die Prüfung ist in drei Teile gegliedert: schriftlich, praktisch-pädagogisch und mündlich. In den meisten Fällen erfolgt die Abnahme der Prüfung zusammen mit der Abschlussprüfung der Absolventen einer Fachschule. Diese Möglichkeit richtet sich vor allem an Mitarbeiter in sozialpädagogischen Einrichtungen, die auf diesem Weg eine staatlich anerkannte Qualifikation erreichen wollen.

Der Antrag auf die Zulassung zur Externenprüfung wird bei der zuständigen Bezirksregierung oder dem Schulamt gestellt. Als Voraussetzungen gelten der Nachweis über eine angemessene Vorbereitung zur Prüfung, inklusive Praktika in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen und die theoretische Vorbereitung, z. B. durch einen Vorbereitungskurs bei einem anerkannten Bildungsträger. Auch hier gibt es je nach Bundesland eigene Regelungen, die beim Schulamt erfragt werden können. Die Entscheidung über die Zulassung wird im Einzelfall getroffen. Wer die Abschlussprüfung zum Erzieher im Anschluss an die Fachschule endgültig nicht bestanden hat, kann für die Nichtschülerprüfung nicht zugelassen werden. In Bundesländern, in denen das Anerkennungsjahr zum Abschluss der Ausbildung erforderlich ist, schließt sich dieses auch nach Bestehen der Externen-/Nichtschülerprüfung mit der abschließenden mündlichen Prüfung an.

Ausbildungszeit

Die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz hat festgelegt, dass die Erzieher/innenausbildung, einschließlich der erforderlichen Vorbildung, insgesamt fünf, mindestens jedoch vier Jahre dauert. Die Fachschulausbildung muss demnach drei Jahre, mindestens jedoch zwei Jahre dauern, die sich im Falle von Teilzeitausbildungen entsprechend verlängern kann.

Sonderregelungen einzelner Bundesländer:

Baden-Württemberg: Die Ausbildung beinhaltet ein einjähriges Berufskolleg und dauert somit vier Jahre.

In Niedersachsen ist kein Berufspraktikum nötig. Dafür wird vorab die 2-jährige Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin mit Schwerpunkt Sozialpädagogik verlangt.

In Nordrhein-Westfalen werden 4-jährige Ausbildungen angeboten, mit denen die allgemeine Hochschulreife erworben wird.

Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildung

Je nach Landesrecht kann die Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.
Unter Umständen ist es möglich, das Anerkennungsjahr auf sechs Monate zu verkürzen, wenn vor der Ausbildung ein freiwilliges soziales Jahr oder Zivildienst absolviert oder eigene Kinder erzogen wurden. Bei vorhergehender, erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin oder staatlich geprüften Erziehungshelferin und einem entsprechend guten Notendurchschnitt bei der Abschlussprüfung zur Erzieherin, besteht die Möglichkeit, dass das Anerkennungsjahr ganz entfällt. Nach dem nach Bestehen bestimmter Aufnahmeprüfungen, beginnt die Ausbildung in Bayern und Hessen direkt im zweiten Schuljahr. Fachschulausbildungen derselben Fachrichtung können ebenfalls auf die Ausbildung angerechnet werden. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist auch mit einer Fachhochschulreife oder Studienleistungen im Bereich Sozialpädagogik denkbar.

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