Kindergeld: Wie hoch ist es, wer hat Anspruch und wie stelle ich den Kindergeldantrag?

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Wir alle wissen: Ein Kind ist aus wirtschaftlicher Sicht kein Plusgeschäft. Ungeachtet der Tatsache, wieviel Freude Kinder in das Leben ihres Umfelds bringen, möchten wir uns in diesem Beitrag mit dem Thema der staatlichen Unterstützung für Familien, insbesondere dem Kindergeld beschäftigen. Wer bekommt was und wie hoch sind die monatlichen Zahlungen? Finde im folgenden Artikel alle Antworten auf die brennenden Fragen zum Thema Kindergeld.

Kindergeld bekommen alle Kinder unter 18 Jahren

Der Wohnort von Eltern und Kind liegt in Deutschland oder einem anderen EU-Land (bei Steuerpflicht in Deutschland)

Kindergeld wird vom ersten Lebenstag des Kindes an gezahlt

Das Kindergeld kann nur eine Person erhalten. Das ist in der Regel die Mutter oder der Vater des Kindes. Es ist aber auch möglich, das Kindergeld direkt an das Kind zu überweisen. Dazu muss das Kind aber nachweislich einen eigenständigen Haushalt haben und sich allein versorgen – auch finanziell. Die Eltern dürfen keinen Unterhalt zahlen.

Das Kindergeld ist das vom Staat errechnete Existenzminimum eines Kindes, in dem der Bedarf für die Betreuung, die Erziehung und die Ausbildung des Kindes eingerechnet wird. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Bisher erhalten Eltern für bis zu zwei Kinder jeweils 194 EUR pro Monat, ab dem dritten Kind 200 EUR sowie ab dem vierten Kind 225 EUR pro Monat. Ab Juli 2019 wird es eine erneute Erhöhung des Kindergeldes um jeweils 10 EUR geben.

Kindergeld wird zwar grundsätzlich nur für minderjährige Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ein Anspruch. Wenn das Kind zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, hat es beispielsweise auch über das 18. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld. Absolviert das Kind bereits eine zweite Ausbildung und arbeitet unabhängig vom Verdienst durchschnittlich maximal 20 Stunden pro Woche, dann besteht ebenfalls bis 25 der Anspruch auf eine Kindergeldzahlung.

Unter diesen Voraussetzungen besteht ebenfalls weiterhin Kindergeldanspruch:

Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn

Praktikum mit fachlichem Bezug

Ableistung des Freiwilligendienstes

Kind hat trotz intensiver Bemühungen keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bekommen

Kind hat eine schwere Behinderung (Anspruch u.U. lebenslang)

Hinweis: Wer Kindergeld für ein volljähriges Kind bezieht, muss bei Änderungen der Lebens- und Finanzsituation unbedingt die Familienkasse informieren. Wenn das Kind beispielsweise eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, das Studium- oder die Berufsausbildung wechselt oder in Mutterschutz geht, musst du dies unverzüglich und selbstständig melden. Andernfalls riskierst du hohe Nachzahlungen.  

Dein Kind hat ab dem ersten Lebenstag an einen Anspruch auf Kindergeld. Schon mit dem ersten Schrei beginnt also die Bürokratie. Du hast Anspruch auf das volle Kindergeld für einen Monat, wenn alle Voraussetzungen wenigstens an einem Tag im Monat erfüllt wurden. Wenn dein Kind also am 31. März geboren ist, bekommst du für den kompletten März das Kindergeld und nicht nur anteilig für einen Tag. Kindergeld wird nur für 6 Monate rückwirkend gezahlt. In diesem Zeitraum nach der Geburt muss der vollständig ausgefüllte Antrag bei der zuständigen Familienkasse vorliegen. Und so geht’s:

1. Fülle den Kindergeldantrag online aus

Auf der Homepage der Agentur für Arbeit findest du das Formular, mit dem Sie das Kindergeld online beantragen kannst. Es besteht aus 3 Spalten: Persönliche Daten, Bankverbindung und Kinder.

2. Antrag verschlüsselt an die Familienkasse übermitteln

Nachdem du alle Felder gewissenhaft ausgefüllt hast, versendest du den Antrag digital an die Familienkasse.

3. Antrag auf Papier ausdrucken und unterschreiben

Dein Antrag wird nur dann berücksichtigt, wenn du das Formular im Anschluss ausdruckst und unterschreibst. Versende den ausgedruckten Antrag im Anschluss unterschrieben an die Postadresse der Familienkasse.

Du musst diesen Antrag nur einmal stellen und erhältst dann 18 Jahre lang automatisch jeden Monat Kindergeld. Du bist aber in der Pflicht, der Familienkasse Änderungen mitzuteilen, wenn du beispielsweise in ein Nicht-EU-Land auswanderst oder der Anspruch aus anderweitigen Gründen erlischt.

Nicht alle Eltern bekommen das Kindergeld am selben Tag. Es gibt verschiedene Auszahlungstermine, die auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht werden. Du bekommst für jedes Kind eine Kindergeldnummer. Die letzte Ziffer dieser Nummer entscheidet darüber, wann du mit der Auszahlung rechnen kannst. Die jeweiligen Auszahlungstermine werden für das gesamte Jahr angezeigt.

Tipp: Je höher die Ziffer am Ende der Kindergeldnummer ist, desto später wird das Kindergeld im Monat ausgezahlt. Endet die Nummer mit einer „0“, kannst du die Zahlung am Monatsanfang erwarten. Endet die Kindergeldnummer mit einer „9“, dann bekommest du das Geld am Monatsende.

Der Kindergeldzuschlag ist eine Ergänzung zum Kindergeld. Dieser Zuschlag steht Elternpaaren und Alleinerziehenden zu, die ein geringes Einkommen haben. Um einen Kindergeldzuschlag zu bekommen, müssen die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Kind hat Anspruch auf Kindergeld und bekommt dieses von der Familienkasse

Das Monatseinkommen der Eltern liegt über 900 EUR und bei Alleinerziehenden über 600 EUR

Der individuell berechnete Höchstbetrag darf nicht überschritten sein

Es darf kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bestehen

Der Kindergeldzuschlag soll Geringverdiener unterstützen. Die Höhe des Zuschlags liegt bei maximal 170,00 EUR im Monat. Er wird individuell für jede Familie berechnet.

Wenn Eltern sich trennen, muss sich die ganze Familie neu aufstellen – auch in finanzieller Hinsicht. Das Kindergeld bekommt vollständig derjenige, bei dem das Kind wohnt. Auch wenn Eltern sich darüber einigen, sich das Sorgerecht zu teilen und das Kind zu gleichen Anteilen bei der Mutter und beim Vater wohnt, wird das Kindergeld nur vollständig an ein Elternteil ausgezahlt. Das soll weder ein Vor- noch ein Nachteil eines der beiden Elternteile sein. Das Kindergeld wird aus rechtlicher Sicht dem Kind zugeordnet. Die Eltern sollten es also entsprechend auch für den Unterhalt des Kindes verwenden.

In einigen Familienkonstellationen lebt das Kind nicht im Haushalt der Eltern, wird aber mit einberechnet. Dazu ein Beispiel. Die Mutter bringt 2 leibliche Kinder mit in eine neue Beziehung, die dort auch aufwachsen. Der neue Partner hat ein leibliches Kind, das jedoch bei der Mutter aufwächst, die für das Kind auch das Kindergeld bekommt. Das leibliche Kind wird trotzdem beim Kindergeldanspruch berücksichtigt: Die beiden leiblichen Kinder der neuen Frau werden als Kind 2 und 3 gezählt und bekommen daher den Zuschlag, der ab dem 3. Kind gezahlt wird.

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