
Deutschland ist ein Sozialstaat. Die Regierung hat ein dichtes Netz gestrickt, in dem möglichst jeder finanziell aufgefangen werden soll. Insbesondere Familien mit Kindern erhalten in ganz unterschiedlichen Bereichen Unterstützung. Welche staatlichen Hilfen es für dich und deine Familie gibt und was du tun musst, um sie zu bekommen, haben wir im folgenden Beitrag für dich zusammengefasst
Kindergeld: Unterstützung für alle Familien
Eine Sozialleistung, die allen Eltern ab der Geburt des Kindes immer unabhängig vom Einkommen zusteht, ist das Kindergeld. Diesen Bezug bekommen Familien gestaffelt nach der Anzahl der Kinder. Die Auszahlung erfolgt immer nur an ein Elternteil.
Anspruch auf das Kindergeld haben:
• Kinder bis zum 18. Lebensjahr
• Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
• Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr
• Kinder ohne Ausbildungsplatz bis zum 25. Lebensjahr.
Bereits im ersten Geburtsmonat bekommst du das volle Geld, selbst wenn dein Kind am letzten Tag des Monats auf die Welt gekommen ist.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Die Höhe des Kindergeldes wird vollkommen unabhängig vom Einkommen der Eltern berechnet. Es richtet sich lediglich nach der Anzahl der Kinder, die im Haushalt leben bzw. für die ein Sorgerecht besteht.
• Bis zu 2 Kinder: Je Kind 204,00 Euro
• ab dem 3. Kind: 210,00 Euro
• ab dem 4. Kind: 235,00 Euro
Für die Auszahlung gibt es einen Plan, der regelmäßig aktualisiert wird. Der Zeitpunkt der Auszahlung richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer.
Beantragen kannst du das Kindergeld online über die Bundesagentur für Arbeit. Dort gibt es ein Kindergeld-Formular, das du einfach ausfüllst und abschickst. Wichtig ist, dass du den Antrag zusätzlich ausdruckst und unterschrieben an die Familienkasse schickst.
Unterstützung für junge Familien nach der Geburt
Neben dem Kindergeld, das ab dem Monat der Geburt gezahlt wird, bekommen frischgebackene Mütter und Väter zusätzliche Unterstützung.
• Mutterschutz
Schwangere Frauen im Berufsleben dürfen nur bis 6 Wochen vor der Geburt arbeiten. Im Anschluss greift der Mutterschutz. Nach der Geburt gilt ein 8-wöchiges Beschäftigungsverbot. In dieser zeit wird der Lohn in voller Höhe weitergezahlt. Außerdem ist Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen für schwangere Frauen und stillende Mütter verboten.
• Elterngeld
Nach der Geburt des Kindes können Eltern das Elterngeld beantragen. Dieses Geld soll das fehlende Einkommen ausgleichen. Eltern bekommen dieses Geld insgesamt 14 Monate lang, wenn sich beide an der Betreuung des Kindes beteiligen. Die Monate können sie frei unter sich aufteilen. Es ist beispielsweise möglich, dass die Mutter 12 Monate Elternzeit nimmt und der Vater 2 Monate. Es können auch beide Elternteile je 7 Monate Elternzeit nehmen. Die Zeit kann parallel oder auch nacheinander genommen werden. Alleinerziehenden stehen nur 12 Monate Elternzeit zu.
• ElterngeldPlus
Mit dieser Regelung haben Eltern, die bereits kurz nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten die Möglichkeit, länger Elterngeld zu bekommen. Sie erhalten insgesamt den gleichen Betrag, können ihn aber auf 24 Monate aufteilen und damit das Elterngeldbudget besser ausschöpfen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes wird nach dem verfügbaren Netto-Einkommen der Eltern berechnet. Es liegt bei Niedrigverdienern bzw. bei Empfängern von Sozialleistungen bei mindestens 300,00 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 1800,00 Euro im Monat. Mehrkind-Familien können einen Geschwisterbonus beantragen. Sie bekommen einen Zuschlag von 10 Prozent zu dem Elterngeld, das ihnen ansonsten zustehen würde. Bei Mehrlingsgeburten bekommst du einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300,00 Euro für jedes Mehrlingskind.

Unterstützung für einkommensschwache Familien
Geringverdiener können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen. Der Zuschlag richtet sich nach dem Gehalt der Eltern und kann bis zu 170 Euro je Kind betragen. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
• Das Kind muss jünger als 25 Jahre und unverheiratet sein
• Den Kinderzuschlag gibt es ab einem monatlichen Einkommen von 900 Euro, bei Alleinerziehenden ab 600 Euro
• Kinderzuschlag wird nicht gezahlt an Empfänger von bestimmten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder
Sozialhilfe
Die Höchst-Einkommensgrenze, bis zu der der der Kindergeldzuschlag gezahlt wird, wird immer individuell berechnet.
Antragstellung für den Kindergeldzuschlag
Den Antrag kannst du bei der Familienkasse der Arbeitsagentur stellen. Prüfe am besten vorher beim Kinderzuschlags-Check des Bundesfamilienministeriums, ob du Chancen hast, dieses Geld zu bekommen.
Ein neues Gesetz gegen Kinderarmut in Deutschland
In Kürze wird ein neues Gesetz in Kraft treten, dass einkommensschwache Familien unterstützen wird. Das Starke-Familien-Gesetz soll Kinderarmut in Deutschland bekämpfen. Die folgenden Änderungen zum Wohle der Familien treten ab Mitte 2019 in Kraft:
• Erhöhung des Kindergeldzuschlages von 170 auf 185 Euro
• Leichtere Beantragung des Kindergeldzuschlages
• Keine 100-Euro-Einkommensgrenze mehr beim Verdienst der Kinder
• Erhöhung des Schulstarter-Paketes von 100,00 Euro auf 150,00 Euro
• Keine Eigenanteile der Eltern mehr für das Mittagessen der Kinder in Kitas/Schulen
• Übernahme der Kosten für die Schulbeförderung
• Anspruch auf Lernförderung unabhängig von einer Versetzungsgefährdung
Das Gesetz wird schrittweise ausgerollt. Die ersten Änderungen treten ab dem 01. Juli 2019 in Kraft. Der Rest der neuen Gesetze wird ab dem 01. Januar 2020 gültig.
Steuerliche Unterstützung für Familien in Deutschland
Eltern werden vom Staat steuerlich durch den sogenannten Kinderfreibetrag begünstigt. Das bedeutet, dass du 7.620 Euro im Jahr einnehmen kannst, die nicht versteuert werden.
Darin eingeschlossen ist auch der Erziehungsfreibetrag, den alle Eltern für die Betreuung und Erziehung oder die Ausbildung ihrer Kinder bekommen. Er rechnet sich mit 1320,00 Euro jährlich zum Kinderfreibetrag dazu.
Es gibt allerdings einen kleinen Haken dabei. Du musst dich entscheiden, ob du entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag steuerlich geltend machen möchtest. Das Finanzamt führt dazu eine Günstigerprüfung durch. Der für dich zuständige Finanzbeamte prüft, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für dich steuerlich größere Vorteile hat.
Hinweis: Im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes wird der Kinderfreibetrag zusammen mit dem Erziehungsfreibetrag auf 7.812 Euro im Jahr erhöht.
Das Kinderbaugeld: Für ein gemütliches Familiennest
Für den Bau eines Hauses oder den Kauf der eigenen 4 Wände können Eltern das Baukindergeld beantragen. Ausgezahlt wird es sowohl an Familien mit zwei Elternteilen als auch an Alleinerziehende. Gezahlt werden pro Kind insgesamt 12.000 Euro in monatlichen Raten von 1.000,00 Euro. Das Haushaltseinkommen darf jährlich maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Maximalgrenze auf 15.000 Euro.
Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in die neue Immobilie bei der Kfw-Bank gestellt werden. Die Kinder müssen außerdem unter 18 Jahren sein und Anspruch auf Kindergeld haben.